UMWELT / Mehr als die Hälfte der Fläche des Alb-Donau-Kreises ist Wasserschutzgebiet
Schnell und ungefiltert zur Quelle
Hohe Fließgeschwindigkeiten im Höhlensystem der Schwäbischen Alb
Alb-Donau-Kreis Trinkwasserschutz auf der Schwäbischen Alb ist ein schwieriges Geschäft: Grundwasser rauscht schnell und kaum gefiltert durch den Karst. Um auch in Zukunft trinkbares Albwasser fördern zu können, müssen Wasserschutzgebiete größer ausfallen als andernorts. Es kommt wie immer ganz auf den Standpunkt des Betrachters an: Legt ein Glas Bier vom Zapfhahn zum Tisch 200 Meter pro Stunde zurück, kriegt der durstige Gast Zustände, weil's zu lange dauert. Fließt Grundwasser mit 200 Metern pro Stunde gen Quelle, kriegen Wasserversorger Horrorvisionen, wenn sie daran denken, wie schnell Schadstoffe in Trinkwasserfassungen transportiert werden könnten. Bis zu 200 Meter pro Stunde schnell fließt Wasser im Untergrund der Schwäbischen Alb und wird im Tal - von Blaubeuren über Blaustein bis Langenau - als Trinkwasser gefördert.
Schadstoffe und Bakterien dürfen nur so viele mit dem Wasser aus dem Wasserhahn fließen, wie laut Trinkwasserverordnung zulässig - tausendstel und millionstel Gramm Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Kohlenwasserstoffe und andere Substanzen, die dem menschlichen Körper nicht gut tun. Damit diese Werte bei zunehmender Industrialisierung und Besiedlung auch in Zukunft eingehalten werden können, damit auch weiterhin trinkbares Albwasser aus dem Hahn fließt, gibt es Wasserschutzgebiete. Die Verbote, die dort gelten, sind dazu da, den gesamten Einzugsbereich einer Trinkwasser-Quelle von Verunreinigungen frei zu halten.
So weit der Grundsatz. In der Praxis bringt diese Maxime im Alb-Donau-Kreis einige Probleme mit sich. Schuld daran ist die Schwäbische Alb mit ihrer geologischen Spezialität: dem Karst. Man müsse sich den Untergrund der Schwäbischen Alb als miteinander verbundenes Höhlensystem vorstellen, in "dem das Grundwasser wie durch eine Rohrleitung transportiert wird", sagt Oliver Huber, Sachgebietsleiter Grundwasser- und Bodenschutz im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises. Wenn es regnet, sickert das Wasser schnell durch die dünne Erdkrume und schon ist es in dem Höhlensystem. Das Gute daran: Es gibt viel Grundwasser. Das Schlechte daran: Es gibt kaum Schichten, in denen die Niederschläge gefiltert werden. Ganz anders bei Untergrund mit weniger durchlässigen Schichten, von den Fachleuten Porengrund genannt. Das Illertal hat so einen Untergrund und auch viele Wasserfördergebiete im Landkreis Neu-Ulm. "Dort läuft der chemische wie auch der biologische Abbau von Schmutzstoffen viel langsamer ab", sagt Huber. Und damit gründlicher.
Der zweite Nachteil des Karsts: die hohe Fließgeschwindigkeit des Grundwassers in Richtung Tal. Dadurch werden Schadstoffe viel schneller weitergeleitet als in anderen geologischen Formationen. Hohe Fließgeschwindigkeit und geringe Filterwirkung haben zur Folge, dass die Wasserschutzgebiete im nördlichen Alb-Donau-Kreis größer sein müssen als andernorts. Die Schutzgebiete "Rote Wand" und "Illeraue" der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm sehen auf der Karte aus wie ein kleiner Fleck gegen die 10.500 Hektar des Verbands Ulmer Alb und die 18.800 Hektar der Wasserfassung Gerhausen. 53 Prozent des Landkreises sind bereits Wasserschutzgebiet, 18 Prozent folgen noch. Beim neuesten, dem Blaubeurer "kann man die Auswirkungen gut nachvollziehen", sagt Umweltamtsleiter Reinhold Ranz. Es umfasst die gesamte Albfläche bis zur Wasserscheide an der Grenze zum Kreis Göppingen, und damit das gesamte Einzugsgebiet des Trinkwasserbrunnens.
Fließgeschwindigkeit und -richtung des Grundwassers wurden in geologischen Gutachten erfasst. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit von Jürgen Fauß, der im Landratsamt für die Feinabgrenzung von Schutzgebieten zuständig ist. Drei Zonen regeln im Einzelnen, was für Verbote im Einzugsbereich eines Brunnens gelten:
Zone I ist die unmittelbare Umgebung der Brunnenfassung. Dort ist alles verboten. "Mancherorts diskutiert man da sogar darüber, ob man das Gras mähen darf", sagt Huber.
Zone II ist die engere Schutzzone: Dort ist das Bauen verboten und das Ausbringen von Gülle. Die Größe wird bestimmt von der Strecke, die das Grundwasser in 50 Tagen zurücklegt. Normalerweise. Da im gesamten nördlichen Alb-Donau-Kreis so gar nicht mehr gebaut werden könnte, hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt: 1000 Meter vom Brunnen weg.
Zone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen. Auch hier gibt es höhere Anforderungen: für die Landwirtschaft, für Klärwerke und für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
"Mit den Schutzgebieten haben wir als Alb-Donau-Kreis auch die Möglichkeit, beim Ausbau der Autobahn auf die Risiken in einem geologisch sensiblen Gebiet hinzuweisen und Forderungen zu stellen", sagt Ranz. Zum Beispiel Auffangvorrichtungen, die verhindern sollen, dass nach Unfällen wassergefährdende Flüssigkeiten in das Höhlensystem der Schwäbischen Alb gelangen. Die Dringlichkeit wurde vor drei Jahren deutlich: Als aus einem Tanklaster an die 15.000 Liter Heizöl bei Merklingen versickerten. Ranz: "Und der größte Teil davon hängt immer noch irgendwo drin."
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